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FÖRDERUNGEN

für den Besuch beruflicher Fremdsprachentrainings

(Stand Jänner 2010 – Änderungen vorbehalten)

 

 

 

 

 

     1.) wenn das Unternehmen bezahlt

 

 

            Förderungen vom AMS OÖ im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF)

 

60% der Kurskosten

            bzw. für Arbeitnehmer/innen ab 50 Jahren 70% der Kurskosten

 

- € 10.000,-- pro Teilnehmer/in und Begehren; für Schulungen, die länger als 2 Jahre dauern max. € 15.000,-- und Begehren; max. förderbare Kurskosten pro Teilnehmer/in und Tag betragen € 390,--

 

            Voraussetzungen:

-          Kursdauer mind. 22 Unterrichtseinheiten (à 45 Min.) oder 16 Stunden(á 60 Min.)

-          Antrag vor Kursbeginn

-          Unternehmen mit personaldisponierender Stelle in OÖ

Wer wird gefördert:

-          Arbeitnehmer/innen ab 45 Jahren

-          Frauen unter 45 Jahren, die höchstens einen Lehrabschluss oder eine mittlere Schule abgeschlossen haben

-          Wiedereinsteiger/innen (die sich in einem vollversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis bzw. in Elternkarenz befinden)

 

 

Förderungen für  Ein-Personen-UnternehmerInnen

 

Bildungskonto des Landes OÖ

Bildungsniveau maximal Matura (bei Akademikerniveau Nettoeinkommen max. Euro 1.500,--/Monat)

 

50% der Kurskosten

 

Förderungen im Rahmen des Wirtschaftsimpulsprogramms des Landes OÖ

 

bis 25% für Mitarbeiter/innen in Kleinbetrieben

bis 15% für Mitarbeiter/innen in Mittelbetrieben

 

Voraussetzungen:

-          keine Förderungsmöglichkeit im Rahmen des AMS/ESF (siehe oben)

-          Mitgliedschaft bei OÖ Wirtschaftskammer

-          Berufsorientierte Kurse in den Bereichen Export, Technologie und Innovation

-          Antrag vor Kursbeginn

-          Kursbeginn vor 31.12.2013

 

 

2.)   Förderungen, wenn der Teilnehmer selbst das Training bezahlt:

 

 

50% der Kurskosten:

 

Bildungskonto des Landes OÖ

Voraussetzungen:

-          für Karenzgeld-, Kinderbetreuungsgeld-, Sondernotstandshilfebezieher und beim AMS arbeitssuchend gemeldete WiedereinsteigerInnen

-          für Dienstnehmer und Arbeitslosengeld-Bezieher, Ein-Personen-Unternehmer; maximales Bildungsniveau: Matura

-          Arbeitsstätte in OÖ oder Hauptwohnsitz seit mind. 1 Jahr in OÖ

max. ausbezahlter Förderbetrag (Summe aller Kurse)

-          880,--

 

 

50% für Personen ohne akademische Ausbildung:

 

Bildungskonto des Landes OÖ

Voraussetzungen:

-          ab Akademikerniveau nur bei max. 1.400,-- Nettoeinkommen

-          Arbeitsstätte in OÖ oder Hauptwohnsitz seit mind. 1 Jahr in OÖ

max. ausbezahlter Förderbetrag

-          1.330,--

 

 

 


50% für Jungunternehmer

 

Förderung für Jungunternehmer vom Land OÖ

Voraussetzungen:

 

-          Mitglied der Wirtschaftskammer OÖ

-          erstmalige selbstständige Tätigkeit (oder liegt länger als 3 Jahre zurück)

-          wenn Gesellschafter: mind. 25% Beteiligung

-          Bildungsmaßnahme findet von einem halben Jahr bis zu drei Jahren nach dem Entstehungsdatum der Gewerbeberechtigung statt

-          Kurskosten mind. 400,-- pro Antrag

-          Antrag ist bis 3 Monate nach Kursbeginn spätestens bis zum 31.12.2011 einzureichen

 

Max. Förderbetrag:

-          2.000,--

 

 

 

 

 

 

Wichtige Links und Telefonnummern:

 

AMS :                                      AMS OÖ                         Tel: 0732/6963-20140 oder 20142 oder 20146

Land Oberösterreich:            Land-Oberösterreich       Tel: 0732/7720 - 14900