FÖRDERUNGEN
für den Besuch beruflicher Fremdsprachentrainings
(Stand Jänner 2010 – Änderungen vorbehalten)
1.) wenn das Unternehmen bezahlt
Förderungen vom AMS OÖ im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF)
bzw. für Arbeitnehmer/innen ab 50 Jahren 70% der Kurskosten
- € 10.000,-- pro Teilnehmer/in und Begehren; für Schulungen, die länger als 2 Jahre dauern max. € 15.000,-- und Begehren; max. förderbare Kurskosten pro Teilnehmer/in und Tag betragen € 390,--
Voraussetzungen:
- Kursdauer mind. 22 Unterrichtseinheiten (à 45 Min.) oder 16 Stunden(á 60 Min.)
- Antrag vor Kursbeginn
- Unternehmen mit personaldisponierender Stelle in OÖ
Wer wird gefördert:
- Arbeitnehmer/innen ab 45 Jahren
- Frauen unter 45 Jahren, die höchstens einen Lehrabschluss oder eine mittlere Schule abgeschlossen haben
- Wiedereinsteiger/innen (die sich in einem vollversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis bzw. in Elternkarenz befinden)
Bildungskonto des Landes OÖ
Bildungsniveau maximal Matura (bei Akademikerniveau Nettoeinkommen max. Euro 1.500,--/Monat)
50% der Kurskosten
Förderungen im Rahmen des Wirtschaftsimpulsprogramms des Landes OÖ
bis 25% für Mitarbeiter/innen in Kleinbetrieben
bis 15% für Mitarbeiter/innen in Mittelbetrieben
Voraussetzungen:
- keine Förderungsmöglichkeit im Rahmen des AMS/ESF (siehe oben)
- Mitgliedschaft bei OÖ Wirtschaftskammer
- Berufsorientierte Kurse in den Bereichen Export, Technologie und Innovation
- Antrag vor Kursbeginn
- Kursbeginn vor 31.12.2013
2.) Förderungen, wenn der Teilnehmer selbst das Training bezahlt:
50% der Kurskosten:
Voraussetzungen:
- für Karenzgeld-, Kinderbetreuungsgeld-, Sondernotstandshilfebezieher und beim AMS arbeitssuchend gemeldete WiedereinsteigerInnen
- für Dienstnehmer und Arbeitslosengeld-Bezieher, Ein-Personen-Unternehmer; maximales Bildungsniveau: Matura
- Arbeitsstätte in OÖ oder Hauptwohnsitz seit mind. 1 Jahr in OÖ
max. ausbezahlter Förderbetrag (Summe aller Kurse)
- € 880,--
50% für Personen ohne akademische Ausbildung:
Voraussetzungen:
- ab Akademikerniveau nur bei max. € 1.400,-- Nettoeinkommen
- Arbeitsstätte in OÖ oder Hauptwohnsitz seit mind. 1 Jahr in OÖ
max. ausbezahlter Förderbetrag
- € 1.330,--
50% für Jungunternehmer
Förderung für Jungunternehmer vom Land OÖ
Voraussetzungen:
- Mitglied der Wirtschaftskammer OÖ
- erstmalige selbstständige Tätigkeit (oder liegt länger als 3 Jahre zurück)
- wenn Gesellschafter: mind. 25% Beteiligung
- Bildungsmaßnahme findet von einem halben Jahr bis zu drei Jahren nach dem Entstehungsdatum der Gewerbeberechtigung statt
- Kurskosten mind. € 400,-- pro Antrag
- Antrag ist bis 3 Monate nach Kursbeginn spätestens bis zum 31.12.2011 einzureichen
Max. Förderbetrag:
- € 2.000,--
Wichtige Links und Telefonnummern:
AMS : AMS OÖ Tel: 0732/6963-20140 oder 20142 oder 20146
Land Oberösterreich: Land-Oberösterreich Tel: 0732/7720 - 14900