
FÖRDERUNGEN
für den Besuch beruflicher Fremdsprachentrainings
(Stand Jänner 2020 – Änderungen vorbehalten)
1.) Förderungen, wenn der Teilnehmer selbst das Training bezahlt:
30% der Kurskosten
(bzw. 60% bei Deutschkursen zur Erlangung der Integration)
Bildungskonto des Landes OÖ
Wer wird gefördert?
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, d.h. in einem aufrechten Arbeitsverhältnis stehende Personen
- Personen, die aus Anlass der Geburt eines Kindes Anspruch auf Wochengeld haben bzw.Kinderbetreuungsgeld beziehen, sofern sie vorher in einem aufrechten Arbeitsverhältnis waren und mindestens sechs Monate ihr Arbeitsverhältnis unterbrechen
- Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger nach der Kinderkarenz, die beim AMSarbeitssuchend gemeldet sind, keine Leistungen des AMS erhalten bzw. erhalten haben und mindestens sechs Monate ihr Arbeitsverhältnis unterbrechen
- Geringfügig Beschäftigte
- Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe beziehende Personen
- Freie Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer
- Personen mit einem akademischen Abschluss, sofern ihr Einkommen monatlich nicht mehr als 2.700 Euro brutto beträgt
- Ein-Personen-Unternehmerinnen und Ein-Personen-Unternehmer, Kleinunternehmerinnen und Kleinunternehmer mit maximal fünf (VZÄ – Vollzeitäquivalent) Beschäftigten. Bei Unternehmerinnen und Unternehmer mit einem akademischen Abschluss darf das Einkommen monatlich nicht mehr als 2.700 Euro brutto betragen
Nicht gefördert werden:
- Personen, die beim AMS als arbeitssuchend vorgemerkt sind und bisher keinen Arbeitnehmerstatus hatten
- Personen, die eine Alterspension beziehen
- Personen, die ihren Hauptwohnsitz nur für einen bestimmten Zeitraum in Oberösterreich angemeldet haben (für Studien- und Ausbildungszwecke, Aupair)
- alle Studien und Lehrgänge an Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen und sonstigen Instituten, die mit einem akademischen Grad abschließen (Bachelor-, Master-, Magister-, Doktorratsstudium, MBA, MSc etc.)
- alle esoterischen und energetischen Aus- und Weiterbildungen
- der Besuch von Hobbykursen und der Erwerb von Lenkerberechtigungen, ausgenommen der Gruppen C bis F bei unmittelbarer beruflicher Anwendung
- Kurskosten unter 100 Euro
- Anreise-, Nächtigungs-, Verpflegungs-, Literaturkosten und Prüfungsgebühren
Was wird gefördert?
Gefördert werden berufsorientierte Weiterbildungen und berufliche Umorientierungen (diese sind innerhalb eines Jahres nach Abschluss beruflich anzuwenden und nachzuweisen).
- Kurskosten für Bildungsmaßnahmen
Wie wird gefördert?
- Die maximale Gesamtförderhöhe gilt für den Zeitraum 2019 bis 2022.
- Bildungsmaßnahmen werden grundsätzlich mit 30 % der Kurskosten bis zur maximalen Gesamtförderhöhe von 2.000 Euro gefördert.
- Bildungsmaßnahmen werden mit einem erhöhten Fördersatz von 60 % der Kurskosten bis zur maximalen Gesamtförderhöhe von 2.400 Euro gefördert, dies gilt für Personen, die
- aus Anlass der Geburt eines Kindes Anspruch auf Wochengeld haben bzw.Kinderbetreuungsgeld beziehen, sofern sie vorher in einem aufrechten Arbeitsverhältnis waren und mindestens sechs Monate ihr Arbeitsverhältnis unterbrechen
- Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger nach der Kinderkarenz, die beim AMS
- arbeitssuchend gemeldet sind, keine Leistungen des AMS erhalten und mindestens
- sechs Monate ihr Arbeitsverhältnis unterbrechen
- zur Vorbereitung auf die ausnahmsweise Zulassung zur Lehrabschlussprüfung nach dem Berufsausbildungsgesetz
- ab Vollendung des 50. Lebensjahres, sofern ihr Einkommen monatlich nicht mehr als 2.200 Euro brutto beträgt
- die zwecks Integration Deutschkurse besuchen (A1, A2, B1 und B2)
- die keinen höheren formalen Abschluss als maximal den Pflichtschulabschluss und keine Berufsausbildung haben
- Sprachkurse generell bis zur maximalen Gesamtförderhöhe von 1.000 Euro.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Hauptwohnsitz zu Kursbeginn in Oberösterreich
- Die Bildungsmaßnahme muss an einer Bildungseinrichtung absolviert werden, die über das Qualitätssiegel der Oö. Erwachsenenbildung verfügt, durch vergleichbare Verfahren (Ö-Cert) zertifiziert ist oder an Akademien bzw. Schulen, die auf Grund von Bundes- oder Landesgesetzen mit Bescheid eingerichtet sind.
- Für die Inanspruchnahme einer Förderung ist die Absolvierung von 75 % der Bildungsmaßnahme erforderlich.
Abwicklung / Antragstellung
Der Förderantrag ist mittels Formular an die Direktion Gesellschaft, Soziales und Gesundheit, Abteilung Gesellschaft, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss der Bildungsmaßnahme zu richten.
max. ausbezahlter Förderbetrag für Sprachkurse
– € 1000,–
2.) wenn das Unternehmen bezahlt
Förderungen vom AMS OÖ im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF)
Förderungsrichtlinien -AMS OÖ
Wichtige Links und Telefonnummern:
AMS : AMS OÖ Tel: 0732/6963-20140 oder 20142 oder 20146
Land Oberösterreich: Land-Oberösterreich Tel: 0732/7720 – 14900